Mittwoch, 23. Juli 2014

Wichsvorlagen für die Staatsanwaltschaft

Jaja, auf meinen PCs und Datenträgern befinden sich u.a. Fotos, die man als „Wichsvorlagen“ bezeichnen kann. Sie waren sogar für die Staatsanwaltschaft - in einem anderen Bundesland - bestimmt. Nichts Besonderes, sondern ab und zu nur mein Job, so etwas zu sichten, auszuwerten und auch zu benutzen - im juristischen Sinne versteht sich.

Das Interesse daran scheint aber größer zu sein als ich dachte, denn auch der hier zuständige Staatsanwalt interessiert sich so sehr u.a. für diese „Wichsvorlagen“, dass er am 10.07.2014 meine PCs und Datenträger beschlagnahmt hat. Davon muss ich ausgehen, wenn und weil ich ihm über das zuständige Amtsgericht sofort mitgeteilt habe, dass sich auch solche Fotos von Dritten Urhebern, die ich anwaltlich vertrete, auf meinen PCs und Datenträgern befinden. An diesen hatte er schon bei der Beschlagnahme besonderes Interesse bekundet - im Gegensatz zu meinen eigenen Werken (siehe u.a. meine Blogs) von denen seine Hilfsdiener mangels Interesse die Hälfte an Datensicherungen auf Festplatten haben liegen lassen.

Wenn der ermittelnde Staatsanwalt mich freundlich darum gebeten hätte, dann hätte ich ihm selbstverständlich ein paar feine andere Vorlagen geknipst und auf CD gebrannt – nur für ihn alleine. Mit denen hätte er dann meinetwegen machen können was er will.
Die von ihm beschlagnahmten hingegen gehen ihn nichts an – aber vielleicht ist es ja genau das was er sucht und was ihn anmacht.

Sicher werden wir der Sache hier noch auf den Grund gehen und auch alle offenen Fragen klären. Warum besteht Seitens der Staatsanwaltschaft so ein großes Interesse daran, wen ich aus dem Porn- und Erotikbereich anwaltlich vertrete? Warum setzt man sich über geltendes Recht hinweg um meine Daten aus meiner Anwaltstätigkeit auszuspionieren und auszuwerten? Weitere Strafanzeigen u.a. wegen Rechtsbeugung behalte ich mir insoweit vor.

Der zuständige Ermittlungsrichter am Amtsgericht Gießen gewährt mir auf meinen Antrag hin zwar keine Akteneinsicht, spricht aber in der Begründung seines Beschlusses vom 11.07.2014 von einer Mehrzahl von Beschuldigten (mehrmals „die Beschuldigten“). Auch er wurde bereits von mir wegen Rechtsbeugung angezeigt und ich bin mir sicher, dass bei dieser Art der Verfahrensführung und -manipulation weitere Strafanzeigen gegen ihn folgen werden.






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