Freitag, 18. Juli 2014

PORN-ART-IG

"Als pornographisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt." (BGH St 23,44; 37,55) - Quelle: BKA 2014

We don´t give a fuck! – Amtsgericht Gießen 
Az.: 517 Gs 602 Js 13183/14

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